REGLEMENT Kantonalmeisterschaft Volleyball

 

 

Teilnahmeberechtigung


Folgende Vereine/Abteilungen sind teilnahmeberechtigt:

 

  • Mitglieder von Turn- und Sportvereinen, die dem Baselbieter Turnverband angeschlossen sind

  • Männerriegen und Vereine der umliegenden Kantone

  • Männerriegen des SKTV

    Ausserkantonale Mannschaften spielen um den Kantonalmeister ausser Konkurrenz.

 

 

Allgemeine Weisungen

 

  • Spielberechtigt ist jeder Männerturner des Baselbieter Turnverbandes. Das Mindestalter beträgt 32 Jahre. Eine Ausnahme pro Mannschaft pro Satz ist gestattet. Das heisst, es dürfen mehrere Spieler unter 32 auf dem Matchblatt eingetragen sein, spielberechtigt ist aber pro Satz nur einer der Spieler.

  • Es sind auch Frauen spielberechtigt. Die Anzahl der Mitspielerinnen ist unbeschränkt.

  • Für den Spielbetrieb gilt die offiziellen Volleyballregeln von Swiss Volley.
    Ausnahmen: Es werden weder von Spielern noch von den Schiedsrichtern Lizenzen benötigt und es wird ein vereinfachtes Matchblatt verwendet.
  • Der Heimclub stellt den Schreiber mit dem nötigen Material.
  • Die Mannschaften werden jeweils auf dem Matchblatt vor dem Spiel eingetragen. Der Jahrgang jedes Spielers ist ebenfalls einzutragen.
  • Nur Spieler, die vor Spielbeginn anwesend sind, dürfen auf dem Matchblatt aufgeführt sein. Ausnahmen (Verspätung wegen des Wetters, Verkehr etc.) benötigen das Einverständnis der gegnerischen Mannschaft (Eintrag Matchblatt).
  • In den Mannschaften der Kat. B darf nur gleichzeitig jeweils ein Spieler der Kat. A mitspielen.

 

 

Spielplan und Spielverschiebungen

 

  • Spielverschiebungen sind dem Gegner mindestens 48 Stunden vor Spielbeginn mitzuteilen.
  • Die spielverschiebende Mannschaft muss zusätzlich zum gegnerischen Team auch den Schiedsrichter und den Meisterschaftsverantwortlichen informieren und ist dafür verantwortlich, dass für das verschobene Spiel ein neutraler Schiedsrichter aufgeboten wird.
  • Das Matchblatt muss durch die Heimmannschaft innert 48 Std. nach dem Spiel an folgende Adresse gesandt werden:

    Markus Bienz, An der hohlen Gasse 4, 4058 Basel
    oder eingescannt per E-Mail an:
    mbienz(at)gmx.ch

  • Der definitive Spielplan gilt als Aufgebot für Mannschaften und Schiedsrichter.

 

 

Auf- und Abstieg

 

  • Der Erste der Kat. B steigt automatisch in die Kat. A auf. Ein Verzicht auf den Aufstieg ist möglich und muss dem Meisterschaftsverantwortlichen rechtzeitig mitgeteilt werden.
  • Der Letzte der Kat. A steigt automatisch in die Kat. B ab, es sei denn, der Erste der Kat. B verzichtet auf den Aufstieg.

 

 

Sanktionen und Entschädigungen

 

  • Das Nichterscheinen eines Schiedsrichters wird mit Fr. 30.- bestraft.
  • Der Schiedsrichter erhält vor Beginn des Spiels eine Entschädigung in der Höhe von Fr. 30.-

 

 

Muttenz, 08. Oktober 2017 pdfReglement zum Ausdrucken

 

 

   
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